- Für Neubau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung
- Für energieeffiziente Immobilien
- Attraktiver Zinsrabatt
DZ HYP Eco-Darlehen
Nachhaltig finanzieren und sparen mit unserem Eco-Rabatt
Mit dem Eco-Darlehen der DZ HYP setzen Sie bei Ihrer Immobilienfinanzierung auf Nachhaltigkeit. Ob für Hausbau, Kauf, Sanierung, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Profitieren Sie mit dem Eco-Rabatt von einem attraktiven Zinsnachlass auf alle seit dem 15. Mai 2024 beantragten Immobilienfinanzierungen der DZ HYP. Voraussetzung: Ihr Zuhause muss einen Endenergiebedarf von unter 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr erreichen.
Ihre Vorteile mit dem Eco-Rabatt
Nachhaltig sparen und profitieren
- Attraktiver Zinsrabatt: Genießen Sie einen attraktiven jährlichen Zinsnachlass auf Ihr Darlehen für Immobilien der Energieeffizienzklassen A und A+.
- Nachhaltige Finanzierung: Das Eco-Darlehen ist für das gesamte Angebot an Immobilienfinanzierungen der DZ HYP verfügbar.
- Langfristige Einsparungen: Sparen Sie neben günstigen Finanzierungskonditionen langfristig durch niedrige Energiekosten. Sichern Sie so nachhaltig die Werterhaltung Ihrer Immobilie.
Voraussetzungen für das Eco-Darlehen
So profitieren Sie vom Eco-Rabatt
1. Der maximale Endenergiebedarf Ihrer Immobilie darf 50 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter Nutzfläche im Jahr nicht überschreiten.
2. Ein Energieausweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) belegt zum Antragszeitpunkt den maximalen Energiebedarf Ihrer Immobilie.
KfW-Förderung
Maximieren Sie Ihre Förderung
Nutzen Sie die Unterstützung von Bund, Ländern und Kommunen bei der Finanzierung Ihres Eigenheims. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Ihnen attraktive, zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse, die sich sogar kombinieren lassen. Ihr Berater bei der Raiffeisenbank Strücklingen-Idafehn eG zeigt Ihnen, wie Sie diese Förderungen optimal nutzen können. Starten Sie jetzt durch und sichern Sie sich die besten Konditionen für Ihr Traumhaus.
Häufige Fragen zum Eco-Darlehen
Der Endenergiebedarf ist die Menge an Energie, die zur Abdeckung des jährlichen Energiebedarfs einer Immobilie für Heizung, Lüftung und Warmwasseraufbereitung zur Verfügung stehen muss.
Funktion des Energieausweises
Durch den Energieausweis können Käuferinnen und Käufer bzw. Mieterinnen und Mieter die Energie-Effizienz von Immobilien bundesweit einheitlich beurteilen.
Ausweispflicht
Wurde das Gebäude vor 1965 gebaut, müssen Immobilienbesitzerinnen und -besitzer den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Bei jüngeren Gebäuden müssen sie ihn auf Verlangen vorlegen.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises: Bei Häusern mit einem Baujahr bis 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht. Er zeigt den Energieverbrauch auf Grundlage des Zustands von Gebäude und Heizung. Bei Häusern mit einem jüngeren Baujahr dürfen Besitzerinnen und Besitzer statt des Bedarfsausweises einen Verbrauchsausweis vorlegen. Darin ist der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre festgehalten.
Gültigkeit und Kosten
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nur Fachleute wie Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure und bestimmte Handwerkerinnen und Handwerker dürfen ihn ausstellen. Da es keine gesetzlichen Vorgaben zu den Kosten gibt, ist der Preis für den Ausweis verhandelbar. Entscheidend dabei sind die Gebäudegröße und der Zeitaufwand.