- Zahnersatz
Erstattung von Aufwendungen für medizinisch notwendigen Zahnersatz (Zahnprothesen,
Zahnbrücken, Keramikverblendungen, Inlays) und Versorgung mit
Implantaten einschließlich Knochenaufbau sowie Reparaturen.
Unter Abzug etwaiger Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und aus anderen
Versicherungen werden insgesamt 70 % der erstattungsfähigen Kosten gezahlt. (= 70% der
Zahnarztrechnung inkl. der gesetzlichen Krankenversicherung werden erstattet) - Blick+Check
Aufwendungen für Sehhilfen bis 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren, Aufwendungen für eine Laser-Operation zur
Sehschärfenkorrektur sind Sehhilfen gleichgestellt. (Die 200 Euro stehen ab Beginn direkt zur Verfügung!)
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte/Optiker bis 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren
- Zahnvorsorge
Zahnprophylaxemaßnahmen (= Zahnreinigung) einmal je Kalenderjahr zu 100 %
Kunststoff-Füllungen zu 100 %