Kundeninformation
zu den Änderungen aufgrund der EU-Verordnung 2024/886
Wir informieren Sie über wichtige Änderungen bei Girokonten, denen bis zum 5. Oktober 2025 zugestimmt werden müssen.
Wir informieren Sie über wichtige Änderungen bei Girokonten, denen bis zum 5. Oktober 2025 zugestimmt werden müssen.
Ab Oktober 2025 sind alle Banken verpflichtet, Echtzeitüberweisungen anzubieten. Das bedeutet, dass unsere Kundinnen und Kunden Geld innerhalb von Sekunden auf andere Konten überweisen und auch schnell empfangen können. Online bieten wir unseren Kundinnen und Kunden diesen Service schon länger an, zukünftig ist er dann auch auf allen Kanälen verfügbar. Zudem entfällt das bisherige Limit von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisung.
Ein weiterer Aspekt der neuen Regelung ist die Einführung einer Empfängerüberprüfung. Ab Oktober 2025 wird bei jeder Überweisung überprüft, ob der angegebene Empfänger oder die angegebene Empfängerin mit dem tatsächlichen Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin übereinstimmt. Bei Unstimmigkeiten wird eine Warnung ausgegeben, während bei Übereinstimmung eine Bestätigung erfolgt. Dieses Verfahren soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen.
Alle weiteren Inhalte können Sie dem Schreiben entnehmen, das Ihnen auf dem Postwege oder ins Postfach zugestellt wurde.
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