Zum OnlineBanking
Happy mature blonde woman holding plastic card sitting in front of open laptop with her young daughter, shopping online, using banking application to make payment. E-commerce, internet and technology

Kundeninformation zu den Änderungen aufgrund der vollständigen Echtzeit-Einführung
(EU-Verordnung 2024/886)

Wir informieren Sie über wichtige Änderungen bei Girokonten, denen bis zum 5. Oktober 2025 zugestimmt werden muss.

Worum geht es?

Ab Oktober 2025 sind alle Banken verpflichtet, Echtzeitüberweisungen anzubieten. Das bedeutet, dass unsere Kundinnen und Kunden Geld innerhalb von Sekunden auf andere Konten überweisen und auch schnell empfangen können. Online bieten wir unseren Kundinnen und Kunden diesen Service schon länger an, zukünftig ist er dann auch auf allen Kanälen verfügbar. Zudem entfällt das bisherige Limit von 100.000 Euro pro Echtzeitüberweisung.

Ein weiterer Aspekt der neuen Regelung ist die Einführung einer Empfängerüberprüfung. Ab Oktober 2025 wird bei jeder Überweisung überprüft, ob der angegebene Empfänger oder die angegebene Empfängerin mit dem tatsächlichen Kontoinhaber oder der Kontoinhaberin übereinstimmt. Bei Unstimmigkeiten wird eine Warnung ausgegeben, während bei Übereinstimmung eine Bestätigung erfolgt. Dieses Verfahren soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen.

Alle weiteren Inhalte können Sie dem Schreiben entnehmen, das Ihnen auf dem Postwege oder ins Postfach zugestellt wurde. Die Änderungen der Kundenbedingungen und des Preis- und Leistungsverzeichnisses können Sie auch über den folgenden Link herunterladen.

 

Wie kann zugestimmt werden?

  • Im OnlineBanking über das Schreiben in Ihrem elektronischen Postfach 
  • Im OnlineBanking über das Hinweisfenster, welches nach Ihrer Anmeldung im OnlineBanking erscheint
  • Über den QR-Code im Schreiben
  • Im OnlineBanking oder in der Banking App über Ihr Profil unter Zustimmungsmanagement
  • Am Geldautomaten (sofern Sie die Dokumente bereits im ePostfach haben bzw. über den QR-Code heruntergeladen haben)
  • In Ihrer Filiale 

 

 

Was passiert, wenn nicht zugestimmt wird?

Mit diesen Änderungen setzen wir u. a. europäische Gesetzgebung um, an die sich Sie und wir halten müssen. Ohne Ihre Zustimmung bleibt uns nur die Alternative der Kündigung der Geschäftsbeziehung.

Termin vereinbaren

Mit unserer Online-Terminvereinbarung buchen Sie schnell und einfach Ihren Wunschtermin bei uns.

Jetzt Termin vereinbaren